Das Amtsgericht München (Az.: 333 C 26907/12) hat entschieden, dass nur ein Porsche einen Porsche ersetzen kann.
Was war passiert? Der Porsche-Fahrer wurde unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Sein Fahrzeug musste repariert werden. Als Ersatzwagen nahm er sich einen Porsche Panamera 4S. Die gegnerische
Versicherung war der Meinung, dass ein BMW oder Mercedes ausgereicht hätte. Doch das sahen die Münchener Richter (zu Recht!) ganz anders.
"Die Geschädigte musste sich auch nicht auf die günstigere Anmietung eines Luxuswagens der Firma BMW oder Mercedes verweisen lassen. Der Restitutionsgedanke des Schadenersatzrechtes
berechtigt hier ein Fahrzeug der gleichen Marke anzumieten."
Als Fazit gilt: Im Bereich der Ober- und Luxusklasse können Sie durchaus Anspruch auf dieselbe Fahrzeugmarke als Ersatzwagen haben.